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   BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20   

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https://dejure.org/2020,14823
BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20 (https://dejure.org/2020,14823)
BayObLG, Entscheidung vom 04.03.2020 - 203 StRR 66/20 (https://dejure.org/2020,14823)
BayObLG, Entscheidung vom 04. März 2020 - 203 StRR 66/20 (https://dejure.org/2020,14823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 257, § 258; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3
    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Kein Besitz im Sinne des § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BtMG ist eine Sachherrschaft, die sich auf keine nennenswerte Dauer erstreckt, auch nicht erstrecken soll, und zugunsten eines anderen in dessen Beisein ausgeübt wird (im Anschluss an BayObLGSt. 1982, 132). 2. Wer lediglich eine solche ...

  • rechtsportal.de

    Kein Besitz von Betäubungsmitteln bei kurzer Sachherrschaft Keine Sicherungsabsicht im Sinne der Begünstigung bei unausweislicher Nebenfolge des eigenen Tuns Handeln zur Vereitelung der Strafverfolgung auch ohne objektive Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorausetzungen eines Sichverschaffens von Betäubungsmitteln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist Rauschgiftbesitz strafbar? - Betäubungsmittel in Unterhose

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Eine ganz kurzfristige Hilfstätigkeit genügt nicht, das heißt eine Sachherrschaft, die sich auf keine nennenswerte Dauer erstreckt, auch nicht erstrecken soll, und zugunsten eines anderen in dessen Beisein ausgeübt wird (BGHSt 26, 117 [f.]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; …

    In der Rechtsprechung ist eine solche Hilfstätigkeit etwa angenommen worden für einen Angeklagten, der Haschisch im Beisein des Eigentümers 20 Meter weit trug (BGHSt 26, 117 [f.]), sowie für einen Angeklagten, der als Kaufinteressent in Anwesenheit der prospektiven Verkäufer in einem Hotelzimmer Beutel mit Heroin in einem Blumenkübel versteckt, um sie vor der Polizei zu verstecken, die das Hotel bereits betreten hat und kurz davor steht, das Zimmer und die Beteiligten zu durchsuchen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2).

  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Eine ganz kurzfristige Hilfstätigkeit genügt nicht, das heißt eine Sachherrschaft, die sich auf keine nennenswerte Dauer erstreckt, auch nicht erstrecken soll, und zugunsten eines anderen in dessen Beisein ausgeübt wird (BGHSt 26, 117 [f.]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; …

    In der Rechtsprechung ist eine solche Hilfstätigkeit etwa angenommen worden für einen Angeklagten, der Haschisch im Beisein des Eigentümers 20 Meter weit trug (BGHSt 26, 117 [f.]), sowie für einen Angeklagten, der als Kaufinteressent in Anwesenheit der prospektiven Verkäufer in einem Hotelzimmer Beutel mit Heroin in einem Blumenkübel versteckt, um sie vor der Polizei zu verstecken, die das Hotel bereits betreten hat und kurz davor steht, das Zimmer und die Beteiligten zu durchsuchen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Daran fehlt es schon, wenn jemand Rauschgift lediglich zur Verwahrung erhält (BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Sichverschaffen 2).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Dann muss der Täter aber in der Absicht handeln, das Rauschgift gewinnbringend zu verwerten oder auf sonstige Weise für sich einen persönlichen Vorteil zu erlangen (BGHSt 30, 359 [360 f.]; BGH NStZ 1993, 44 [45]).
  • BGH, 31.07.1992 - 2 StR 259/92

    Anforderungen an die Garantenstellung bei Unterlassungstaten - Begehung von

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    An ihr fehlt es, wenn die Vorteilssicherung aus Sicht des Handelnden lediglich eine unausweichliche Nebenfolge seines Tuns ist, die er also nicht mindestens gleichrangig anstrebt, sondern nur als - wenn auch angenehmen - Nebeneffekt in Kauf nimmt (BGH NStZ 2000, 31 [ebd.]; 1992, 540 [541]; T. Walter Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Auflage, § 257 Rn. 78).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Dann muss der Täter aber in der Absicht handeln, das Rauschgift gewinnbringend zu verwerten oder auf sonstige Weise für sich einen persönlichen Vorteil zu erlangen (BGHSt 30, 359 [360 f.]; BGH NStZ 1993, 44 [45]).
  • BGH, 22.02.2006 - 3 StR 19/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme;

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Ein Sichverschaffen setzt voraus, dass der Täter tatsächliche und - zumindest auch - eigene Verfügungsgewalt erlangt, das heißt nach den Absprachen der Beteiligten (auch) selbst befugt sein soll, mit dem Rauschgift gemäß eigenen Willensentschlüssen umzugehen (BGH Beschluss vom 22. Februar 2006, 3 StR 19/06, in juris Rn. 3; Weber Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Kommentar, 4. Auflage, § 29 Rn. 1238 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Selbstbegünstigung

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Entsprechendes gilt selbst dann, wenn jemand positiv weiß, dass er sich nicht strafbar gemacht hat, aber verhindern will, dass gegen ihn ermittelt wird, wenn und weil die Polizei sonst von Umständen Kenntnis erlangte, die einen Anfangsverdacht gegen ihn begründeten (BGHR StGB § 258 Abs. 5 Vorsatz 2; T. Walter Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Auflage, § 258 Rn. 127).
  • BayObLG, 18.10.1982 - RReg. 4 St 186/82

    Begünstigung; Besitz; Sachherrschaft; Zeit; Zeitdauer; Unerheblich

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    Kein Besitz im Sinne des § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BtMG ist eine Sachherrschaft, die sich auf keine nennenswerte Dauer erstreckt, auch nicht erstrecken soll, und zugunsten eines anderen in dessen Beisein ausgeübt wird (im Anschluss an BayObLGSt. 1982, 132).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1994 - 1 Ss 16/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitzwille und -dauer bei Aufbewahrung

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20
    1982, 132 [f.] OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. März 1994, 1 Ss 16/94 - 2 -).
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